§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der emv GmbH/ Gurtpfosten König und ihren Vertragspartnern
(nachfolgend Kunde bzw. Kunden genannt). Diese Vertragsverhältnisse haben die Anmietung von eventtechnischem Equipment sowie damit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen der Firma emv GmbH
zum Gegenstand.
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB für alle Beteiligten. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden oder
die emv GmbH darauf Bezug genommen hat. Von diesen Bedingungen abweichende Vertragspunkte des Kunden haben keine Gültigkeit.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote der emv GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden sowie die Auftragsbestätigung durch die emv Medien-Veranstaltungstechnik GmbH
bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Textform. Schriftliche Auftragsbestätigungen können auch durch elektronischen Schriftverkehr (Email) erfolgen. Privatkunden haben bei Mietbeginn Ihren
Personalausweis vorzulegen. Auf Wunsch kann die emv Medien-Veranstaltungstechnik GmbH als Sicherheit eine Kaution in Höhe von bis zu 100% des Anschaffungswertes verlangen.
§ 3 Mietzeit
Die Vermietung von Geräten erfolgt Tageweise. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung oder Lieferung der Mietgegenstände aus den Lagern der emv GmbH (Mietbeginn) und
endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe oder Abholung der Mietgegenstände in den Lagern der emv GmbH (Mietende). Dies gilt gleichermaßen, wenn die Firma emv GmbH sich dem Kunden gegenüber zum
Transport der Mietgegenstände verpflichtet hat. Werden Geräte über die vereinbarte Zeit hinaus in Anspruch genommen, wird jeder angebrochene Tag als voller Miettag berechnet. Sofern dem Vermieter
durch die nicht rechtzeitige Rückgabe der Geräte Ausfälle und / oder Kosten entstehen, werden diese dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollten Geräte länger als vereinbart benötigt
werden hat der Kunde das Unternehmen emv Medien- Veranstaltungstechnik GmbH unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
§ 3b Verkauf
Wir verkaufen gebrauchte und neue Gurtpfosten und Zubehör. Firmen können auf Rechnung Ware kaufen und nach Erhalt per Überweisung Ihre Rechnung bezahlen. Die Ware bleibt auf jeden Fall bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der emv GmbH. Gebrauchtware ist vom Umtausch, Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen. Bei Neuware kann der Kunde auf eigene Kosten die Ware zurück senden. Sollte die Neuware beschädigt, verschmutzt oder gebraucht bei der emv GmbH zurück kommen, so gillt die Zeit in der die Ware beim Kunden war als Mietzeitraum an und die emv GmbH erstellt eine Mietrechnung ab dem Tag der Lieferung bis zur Rücklieferung in unser Lager.
Die Lieferkosten aus dem Kaufauftrag werden nicht erstattet! Die hat der Kunde auf jeden Fall zu leisten. Eine Rückgabe von Neuware ist nur innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung
möglich.
§ 4 Preise
Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung der Mietgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragabschluss gültigen Preisliste
bzw. das Angebot welches der Kunde schriftlich bestätigt hat. Alle Preise in den Mietpreislisten der emv Medien- Veranstaltungstechnik GmbH sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
§ 4.1 Rabatte & Sonderangebote
Nach Annahme eines unserer Angebote gewähren wir keine Rabatte. Rabatte, Sonderangebote und Gutscheine sind nicht miteinander kombinierbar und können jeweils nur für einen Auftrag geltend gemacht
werden. Dienstleistungen wie Lieferung, Transport sowie Personal sind grundsätzlich von Rabatten und Sonderangeboten ausgeschlossen. Ebenso sind Verkaufsartikel und Verbrauchsartikel
ausgeschlossen.
§ 5 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Dienstleistungen insbesondere die Anlieferung, die Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgen gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung.
§ 6 Kündigung
Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Kunden ist ausgeschlossen. Kündigt der Kunde das Mietverhältnis oder den bereits bestätigten Auftrag (nach Erhalt einer
Auftragsbestätigung) dennoch, schuldet er der emv GmbH einen pauschalierten Schadensersatz nach folgender Staffelung:
Kündigung des Vertrages erfolgt - oder Stornierung des Auftrages:
0-10 Tage vor Mietbeginn -> 100 % Schadensersatz/ Stornokosten des vereinbarten Brutto Auftragwertes
10-30 Tage vor Mietbeginn -> 50 % Schadensersatz/ Stornokosten des vereinbarten Brutto Auftragwertes
ab 30 Tage und mehr vor Mietbeginn -> 25 % Schadensersatz/Stornokosten des vereinbarten Brutto Auftragwertes
Eine Kündigung eines bereits angefangenen Auftrages ist ausgeschlossen- in diesem Falle werden 100% Stornokosten berechnet.
Die emv GmbH ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige
Pfändungen oder sonstige wangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
Der Verstoß gegen die Bestimmungen in § 10 Absatz 2 gilt als vertragswidriger Gebrauch und berechtigt die emv GmbH zur fristlosen Kündigung.
Sofern eine Ratenzahlung und/oder Anzahlung mit dem Kunde vereinbart wurde, kann die emv GmbH fristlos kündigen bzw. von Verträgen zurücktreten, wenn der Kunde die im Vertrag festgehaltene
Anzahlung vor dem Mietbeginn nicht leistet. Ebenso kann die emv Medien Veranstaltungstechnik GmbH fristlos alle bestehenden Verträge kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende
Zahlungstermine mit der Entrichtung der Raten ganz oder teilweise im Verzug ist.
§ 7 Fälligkeit der Vergütung / Eigentumsvorbehalt / Aufrechnung / Verzug
Der Mietzins ist zum vereinbarten Mietbeginn fällig. Die emv GmbH ist zur Gebrauchsüberlassung nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung des Mietzinses verpflichtet. Beim Verkauf von
Medientechnologie wird die vereinbarte Vergütung mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die emv GmbH behält sich das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vor.
Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Kunden nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Gebrauchsüberlassung / Behördliche Genehmigungen
Die Abholung der Mietgegenstände kann nur während Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08.30 - 17.30 Uhr) oder nach Vereinbarung erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit im Beisein eines Mitarbeiters der emv Medien-Veranstaltungstechnik GmbH zu prüfen und wenn
sich ein Mangel zeigt, diesen der emv GmbH unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung und / oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als
genehmigt / mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Spätere Reklamationen auf Unvollständigkeit oder technische Mängel gehen zu Lasten des Mieters. Der
Mieter verpflichtet sich sorgfältig mit dem geliehenen Material von der emv Medien- Veranstaltungstechnik GmbH umzugehen und haftet für Schäden sowie Verlust gegenüber der emv
Medien-Veranstaltungstechnik GmbH. Jegliche Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters ebenso Schäden die durch oder an 3. Personen erfolgen.
Sollte der Kunde die emv GmbH mit den Auf- Abbauarbeiten oder der Bedienung der technischen Anlagen beauftrag haben haftet der Kunde dennoch für alle Schäden, die nicht durch einen Bedienfehler
des Mitarbeiters der emv Medien- Veranstaltungstechnik GmbH zustande kamen.
Kunden ist es nicht gestattet Geräte zu öffnen, aus den Cases heraus zu schrauben, Schilder und Aufkleber zu entfernen oder Geräte und Kabel mit Paket- Klebeband zu befestigen. Je nach
entstandenen Schaden und Verschmutzung behält die emv Medien-Veranstaltungstechnik GmbH eine Reinigungsgebühr in Höhe von mind. 15€ zu berechnen. Es besteht Einigkeit darüber, dass der Vermieter
in jedem Falle Eigentümer der vermieteten Geräte bleibt.
Werden Geräte, hinsichtlich derer die emv GmbH, die zusätzliche Verpflichtung von Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte technisch aufwendig oder schwierig zu bedienen sind, vom
Kunden dennoch ohne Fachpersonal von der emv Medien-Veranstaltungstechnik GmbH angemietet, haftet die emv GmbH für Funktionsstörungen nur, wenn der Kunde nachweist, dass für die Mängel keine
Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich sind.
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwaig erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.
Sofern die Montage durch emv GmbH erfolgt, hat der Kunde der emv Medien-Veranstaltungstechnik GmbH vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen.
§ 9 Gewährleistung / Schadensersatz
Die emv GmbH haftet für eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie hinsichtlich sonstiger Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die
emv GmbH beruhen. Dies gilt nicht für Fremdunternehmen und der Mitarbeiter, derer sich die emv GmbH zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bedient. Im übrigen sind
Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 10 Pflichten des Kunden
Der Kunde hat den Anweisungen des Personals der emv GmbH in Sicherheitsrelevanten Details und bei Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung und der Berufsgenossenschaft (BGV) Folge zu
leisten.
Die Firma emv GmbH und Ihre Mitarbeiter lassen sich nicht in unrechtmäßige Handlungen und Aufbauten verwickeln. Die Haftung für Sicherheit liegt bei der emv GmbH und kann nicht übertragen werden.
Der Kunde hat für die notwendige Sicherheit (Sicherheitsdienst, Sanitätsdienst, Feuerwehr, technisches Hilfswerk) zu sorgen. Sollte dem Zuwider gehandelt werden, erlaubt sich die emv GmbH die
Leistungserbringung zu stoppen und alle Verträge zu kündigen. Der Kunde hat dennoch den Gesamtbetrages des Vertrages (der Rechnung)sowie zusätzlich entstandene Kosten zu zahlen.
Die Mietgegenstände sind sorgfältig zu behandeln. Der Kunde ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet. Diw emv GmbH ist zur Instandsetzung der Mietgegenstände
während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal gemietet,
hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung der geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Richtlinien des Verbandes Deutscher
Elektroingenieure (VDE) zu sorgen.
Der Kunde hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietgegenstände Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietgegenstände infolge von Stromausfall, Stromunterbrechungen
oder -schwankungen hat der Kunde verschuldensunabhängig einzustehen. Der Kunde haftet für Beschädigungen und Verlust bis zur Höhe des Neuwertes der Mietgegenstände. Verbrauchte und defekte
Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, sind der emv Medien-Veranstaltungstechnik GmbH zur Kontrolle zurückzugeben.
Um Einbrenneffekte bei Plasmadisplays zu vermeiden, ist der Kunde verpflichtet, vorwiegend bewegte Bildsequenzen darzustellen oder darstellen zu lassen. Logos oder Grafiken dürfen nicht länger
als 5 Minuten als Standbilder verwendet werden. Der Kunde haftet für hieraus entstandene Schäden. Leichte Einbrenneffekte können durch Dauerbetrieb mit Weißbild beseitigt werden. Sollte eine
solche Beseitigung erforderlich sein, fällt ein Entgelt von 100,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer je Tag zur Beseitigung der Schäden an.
Für verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Kunde den Neuwert zu erstatten.
§ 11 Versicherung
Das Mietmaterial ist nicht versichert. Bei Verlust haftet der Kunde den Neuanschaffungswert des jeweiligen Gerätes/ Gegenstandes.
§ 12 Rückgabe der Mietgegenstände
Die Rückgabe der Mietgegenstände findet in den Lagern der emv GmbH statt und kann nur während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 09.00 bis 16.00 Uhr) oder nach Vereinbarung erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände vollständig, in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Die emv GmbH behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen
Mietgegenstände vor. Die Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände. Die emv GmbH behält sich das Recht vor, bei
Verschmutzung nachträglich eine Reinigungspauschale zu erheben.
§ 13 Langfristig vermietete Gegenstände
Sofern für Mietgegenstände die vereinbarte Mietzeit mehr als 2 Monate beträgt (langfristig vermietete Gegenstände), gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. Die emv GmbH erteilt auf
Anfrage des Kunden Auskunft über anstehende Prüfungs- und Wartungstermine.
Gibt der Kunde die Mietgegenstände zurück, ohne die in Absatz 2 geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist die emv Medien-Veranstaltungstechnik GmbH berechtigt, die erforderlichen Arbeiten
auf Kosten des Kunden vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen.
Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch ab dem Zeitpunkt, in welchem durch nachträgliche vereinbarte Verlängerung die gesamte (vom ursprünglichen Mietbeginn an gerechnete) Mietzeit mehr als
2 Monate beträgt oder in welchem der Kunde die Mietgegenstände aus sonstigen Gründen länger als 2 Monate in Besitz hat.
§ 14 Schlussbestimmungen
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz der emv GmbH.
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Etwaige Einkaufsbestimmungen des Kunden werden grundsätzlich von
der emv GmbH nur anerkannt, sollten Sie nicht gegen die AGB der emv GmbH verstoßen. Trotz etwaiger Einkaufsbestimmungen bleiben die AGB der emv GmbH voll gültig!
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
Alle technischen Angaben ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten.
Widerrufsrecht
Sollten Sie als Firma einkaufen, verzichten Sie auf ihr Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu.
Endkunden-Verbrauche haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (emv GmbH-Gurtpfosten König, Lange Rötterstr.4, 68167 Mannheim, Deutschland, kontakt@gurtpfosten-mieten.de, Telefon: 0621-17 89 88-15, 0621- 17 89 88-20) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.gurtpfosten-kaufen.de/widerruf elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns oder an Eppler (Corneliusstr.19, 68163 Mannheim, Deutschland) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, betragen diese 15,90 EUR. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.